01
Psychotherapie & Grundversicherung
Psychologische Psychotherapie kann im Rahmen des Anordnungsmodells über die obligatorische Grundversicherung abgerechnet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
02
Selbstzahler:innen, Paar- und Familientherapie
Leistungen ausserhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – zum Beispiel Paartherapie, Familientherapie, Elternberatung oder bestimmte Beratungsangebote – werden direkt verrechnet.
03
Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bitte sagen Sie Termine so früh wie möglich ab. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können in Rechnung gestellt werden.
04
Schweigepflicht
Als Psychotherapeut unterstehe ich der beruflichen Schweigepflicht. Informationen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder auf einer entsprechenden rechtlichen Grundlage weitergegeben.
05
Supervision
Supervisionen für Einzelpersonen, Teams und Institutionen werden nach Aufwand und vereinbarter Dauer verrechnet. Für konkrete Konditionen nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf.